Meinung oder Hass?!

Hass zu erkennen ist gar nicht so einfach. Im Netz wird täglich gestritten, kritisiert und diskutiert. Und natürlich wird auch viel gehasst. Doch wo hört Meinungsfreiheit auf und wo beginnt Hass? Was darf man eigentlich wirklich noch sagen – und was erfüllt vielleicht sogar einen Straftatbestand? Und ist es außerdem schon Hass, wenn ich Inhalte nur like oder teile?

Hass im Internet hat viele Gesichter. Allen Formen ist gemein: Es handelt sich um abwertende, einschüchternde oder schädigende Inhalte und Handlungen – egal, ob sie in Kommentaren, Bildern oder Videos auftreten oder durch Likes und Teilen weiterverbreitet werden. Um problematische Inhalte zu erkennen, kannst du sie kategorisieren. Zum Beispiel so:

  • Meinungsfreiheit
  • toxische Sprache
  • Hassrede
  • strafbare Aussage

Hinweis: Nachfolgend verwenden wir Beispiele mit gewaltvoller oder abwertender Sprache sowie Hinweise auf digitale Gewalt. Wenn dich diese Inhalte belasten oder triggern, wende dich bitte an eine vertraute Person oder eine Beratungsstelle.

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So erkennst du die Unterschiede

Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit bedeutet, dass Menschen Institutionen, politische Entscheidungen oder gesellschaftliche Zustände frei kritisieren dürfen, ohne staatliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch zugespitzte, unbequeme oder kontroverse Meinungen sind geschützt.

Nicht geschützt sind Aussagen, die Menschen herabwürdigen, bedrohen oder ausgrenzen.

Toxische Sprache

Ein Beitrag gilt als toxisch, wenn er andere angreift, abwertet oder einschüchtert. Dazu zählen unter anderem:

  • Drohungen: „Ich (piep) dich um.“
  • Beleidigungen: „Du Idiot.“
  • Falsche Tatsachenbehauptungen (Verleumdung), die dem Ruf schaden, z. B. „Du hast Spendengelder veruntreut.“
  • Vulgäre Sprache: „So eine Scheißmeinung.“
  • Erniedrigende oder herabwürdigende Sprache: „Dafür bist du offensichtlich zu dumm.“
  • Böswillige oder herabsetzende Aussagen: „Du solltest dich schämen, dass du hier mitredest.“
  • Ausschließende Sprache: „Deine Meinung interessiert hier keinen.“

Toxische Sprache ist nicht automatisch Hassrede und auch nicht automatisch strafbar, aber sie vergiftet Diskussionen und kann Menschen einschüchtern oder verletzen.

Hassrede

Hassrede ist eine spezielle Form toxischer Sprache. Ein Beitrag gilt als Hassrede, wenn er:

  • toxisch ist UND
  • sich gegen eine Person oder Gruppe aufgrund eines Identitätsmerkmals richtet. Dazu zählen u. a.: Religion, ethnische Zugehörigkeit oder Herkunft , Abstammung (inkl. Migrationsstatus), Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexuelle Orientierung, schwere Behinderung

Hassrede greift Menschen nicht wegen ihres Verhaltens an, sondern aufgrund ihrer Identität.
Beispiel: „Menschen dieser Herkunft sind alle kriminell.“

Hassrede KANN in vielen Fällen strafbar sein.

Strafbare Aussagen

Nicht jede verletzende oder toxische Aussage ist strafbar. Strafbarkeit beginnt dort, wo Worte andere ernsthaft bedrohen, entwürdigen oder zu Gewalt und Ausgrenzung aufrufen.

  • Bedrohung: Wenn jemand ernsthaft Gewalt ankündigt oder suggeriert.
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung: Wenn eine Person gezielt herabgewürdigt oder ihr falsche Tatsachen zugeschrieben werden.
  • Aufruf zu Hass oder Gewalt gegen Gruppen (Volksverhetzung): Wenn Gruppen von Menschen abgewertet, entmenschlicht oder zu Gewalt oder Ausgrenzung gegen sie aufgerufen wird.
  • Billigung oder Verharmlosung schwerer Verbrechen: Zum Beispiel das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen.