Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 15. Mai 2019;
hier: Stellungnahme zu den Oppositionsanträgen betreffend
das NetzDG, Drucksachen 19/81, 19/204, 19/218 und 19/5950
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Gelegenheit, hier in der Debatte für und wider das NetzDG Stellung nehmen zu dürfen.
Der Verein ichbinhier e.V. betreibt Aufklärungs- und Bildungsarbeit zum Thema Diskussionskultur in den sozialen Medien. In diesem Zusammenhang habe ich seit etwa zweieinhalb Jahren die Kommentarspalten auf Facebook, speziell dort auf den großen Medienseiten mit mehr als 100.000 Abonnenten, praktisch täglich im Blick. Als Mitglied einer knapp 45.000 Nutzer großen Facebookgruppe, die in diesen Kommentarspalten gemeinsam Gegenrede betreibt, um zu einem respektvolleren und sachlicheren Ton in der Debatte beizutragen, bin ich, wie auch andere in meinem Umfeld, im Zweifel Adressatin von Hassrede, nicht Urheberin. Ich sehe mich hier deshalb als Vertreterin der Zivilgesellschaft, im Besonderen der Nutzer sozialer Medien, und möchte mein Augenmerk vor allem darauf richten, was aus Nutzersicht für und gegen das NetzDG spricht und wie das Gesetz sich in der Praxis auswirkt. Berufsbedingt habe ich jedoch immer auch einen juristischen Blick auf die Angelegenheit.